Big Bags – vielseitig einsetzbar und kostengünstig

Die Big Bags (was auf Englisch so viel wie “grosse Säcke” bedeutet) machen ihrem Namen alle Ehre – denn in nur einem einzigen Behälter können bis zu 1300 Liter Material verstaut werden. Die Grösse der Big Bags variiert – manche füllen die Fläche einer Europalette aus und sind in vollem Zustand bis zu 1,50 Meter hoch.

Seit Ende der 70er Jahre sind die Big Bags bereits auf dem Markt erhältlich. Sie wurden ursprünglich von einem Düsseldorfer Unternehmen entwickelt und erfreuten sich dank ihrer flexiblen Einsatzmöglichkeiten grosser Beliebtheit. Und auch heute noch werden sie vielseitig eingesetzt.

Das Design der Big Bags

Mit_Sand_gefüllte_BigbagsBig Bags bestehen aus einem Kunststoffgewebe. Dies bringt gleich mehrere Vorteile mit sich: Zum einen sind die Produktionskosten und somit der Kaufpreis gering. Zum anderen lässt sich das Gewebe leicht abwaschen – dadurch können die Behälter mehrmals verwendet werden und bieten daher eine kostengünstige Alternative zu anderen Behältnissen.

Des Weiteren schützt das Plastikgewebe die verstauten Materialien vor Nässe und Feuchtigkeit. Viele Big Bags sind im Inneren mit einer speziellen Beschichtung versehen, die zusätzlichen Schutz gegen Wasser und andere Elemente bietet.

In der Regel haben die Behälter robuste Schlaufen, die den Transport und die Handhabung der Güter erleichtern. Des Weiteren gibt es auch Big Bags, die beispielsweise durch Reissverschlüsse geschlossen werden können.

Einsatzgebiete der Big Bags

Dadurch, dass die Big Bags so vielseitig verwendbar sind, finden sie in zahlreichen Gebieten Einsatz. Hierzu gehören beispielsweise:

  • die Entsorgung von Abfällen wie Papier, Pappe und anderen Materialien
  • die Verpackungen von Gütern aus der Bauindustrie oder der Agrikultur
  • der Transport von Materialien wie Sand, Kies oder Schutt
  • der Einsatz in Katastrophengebieten, in denen mit Sand gefüllte Big Bags oft als Dämme gegen Hochwasser dienen

Die Herstellung sowie die Verwendung von Big Bags unterliegen dem Geräte-und Produktonssicherheitsgesetz. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind Importeure, Logistikunternehmen und Vertreiber verantwortlich.