Ohne Strom wäre das moderne Leben nicht vorstellbar. Jeder Haushalt, jedes Unternehmen wird mit dem Kraftstoff versorgt. Wer also möchte, kann Energie kaufen und verkaufen – denn Abnehmer gibt es schließlich genug. Wie gelingt es aber, die über eine Solaranlage oder ein kleines Windrad produzierte Elektrizität zu vermarkten?
Keine Vermarktung an der Börse möglich
Wer Energie kaufen und verkaufen möchte, besitzt dazu unterschiedliche Möglichkeiten. Eine von ihnen liegt darin, den produzierten und überschüssigen Strom über die Energy Exchange AG zu veräußern. Dabei handelt es sich im einen börsenähnlichen Markt mit Sitz in Leipzig. Insbesondere für kleinere Haushalte dürfte es allerdings beinahe unmöglich sein, die eigene Elektrizität dort überhaupt anzubieten – gehandelt wird in der Regel nur mit solchen Mengen, die ganze Straßenzüge oder sogar Städte versorgen können. Zwar gelten davon gewisse Ausnahmen. Die Voraussetzungen dafür liegen für private Anbieter jedoch sehr hoch und somit auf einem kaum zu erreichenden Niveau.
Die geänderte Abnahmepflicht beachten
Bislang hatten Hauseigentümer jedoch noch einen kleinen Trumpf in der Hinterhand. Wann immer sie über eine Solaranlage oder eine ähnliche Vorrichtung solche Mengen an Strom produzierten, die sie selbst nicht benötigten, war eine Einspeisung in das öffentliche Netz des Energielieferanten nach Wahl möglich. Dieser musste die ihm zugestellten Mengen auch tatsächlich abnehmen und entsprechend vergüten. Als Grundlage galt der vor Ort übliche Marktpreis. Wer Energie kaufen und verkaufen möchte, sieht sich seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes jedoch vor hohe Hürden gestellt: Zumindest eigens produzierter Ökostrom darf durch die städtischen und kommerziellen Betreiber nunmehr sehr wohl abgelehnt werden.
Wo Rechte, da auch Pflichten
Energie kaufen und verkaufen – das klingt nach einer guten Idee, nachhaltig mit den verfügbaren Ressourcen umzugehen. Private Anbieter sollten das Thema indes auch mit einer aufmerksamen Vorsicht betrachten: Wird der produzierte Strom in das öffentliche Energienetz eingespeist, wird für den Bürger zwar zunächst eine Vergütung fällig. Im Gegenzug muss er aber damit rechnen, zumindest juristisch wie ein Unternehmen der Stromversorgung behandelt zu werden. Damit ist etwa die Abgabe der Ökostrom-Umlage oder eines Netzentgeltes verbunden. Ob sich der Schritt des Verkaufs der Elektrizität dann noch immer lohnt, sollte natürlich stets im Einzelfall abgewogen werden.
Direktleitungen nutzen
Besser und schneller gelingt das Vorhaben, wenn der private Anbieter seinen Strom direkt an den Abnehmer vermarktet. Zu denken wäre hier an das Beispiel des Vermieters, der über eine Solaranlage auf dem Dach des Hauses alle in dem Gebäude wohnenden Mieter mit der Elektrizität versorgt. Er ist nunmehr von den vorgenannten Abgaben befreit. Gelingt das einmal nicht, lässt sich der Strom übrigens auch zeitweise in sogenannten Solarbatterien speichern und kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch veräußert werden. Energie kaufen und verkaufen – was zunächst vielleicht etwas komplex klingt, lässt sich leicht in die Tat umsetzen. Nicht alleine zum Wohle der Umwelt.